Beschlussvorlage - 4/1623/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Abwägungsvorschlag zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ sowie die Satzung 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ der Stadt Dassow wurden von der Stadtvertretung Dassow am 12.12.2023 beschlossen. Das Abwägungsergebnis wurde den beteiligten Ämtern mitgeteilt.

 

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan nicht bekannt gemacht werden kann und die Abwägung zu wiederholen ist, und zwar mit dem Ergebnis der Rücknahme der Baugrenzen der Flurstücke Fl.-St. 45, 48, 49, 50 in den Wurzelbereichen des vorhandenen Baumbestandes.

 

„Ein Baufenster im Wurzelschutzbereich von gesetzlich geschützten Bäumen steht einer naturschutzrechtlichen Bestimmung entgegen, da das Bauen im Wurzelschutzbereich eine verbotene Handlung im Sinne des § 18 Abs. 2 NatSchAG M-V darstellt. Dieses rechtliche Hindernis erweist sich auch als dauerhaft, da objektiv eine Ausnahmelage nicht gegeben ist. Die Baufenster sind daher außerhalb der Wurzelschutzbereiche anzuordnen, sodass die Bäume nicht geschädigt werden. Andernfalls ergibt sich möglicherweise eine rechtliche Unwirksamkeit des B-Plans mangels Erforderlichkeit (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) …“

 

Der Satzungsbeschluss ist noch nicht bekanntgemacht worden, sodass der Bebauungsplan auch noch nicht in Kraft getreten ist.

 

Aus diesem Grund sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:

1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.12.2023

2. Aufhebung des Abwägungsbeschlusses vom 12.12.2023

3. Erneuter (einschließlich Ergänzung) Abwägungsbeschluss

4. Erneuter Satzungsbeschluss

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, den Abwägungsbeschluss vom 12.12.2023 zu den im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bauleitplanverfahren der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ der Stadt Dassow eingegangenen Stellungnahmen aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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