Beschlussvorlage - 4/1624/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Erneuter Abwägungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schlossbereich - Wiesenkamp" der Stadt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Deborah Horn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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11.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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16.04.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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30.04.2024
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Sachverhalt
Der Abwägungsvorschlag zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ sowie die Satzung 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ der Stadt Dassow wurden von der Stadtvertretung Dassow am 12.12.2023 beschlossen. Das Abwägungsergebnis wurde den beteiligten Ämtern mitgeteilt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan nicht bekannt gemacht werden kann und die Abwägung zu wiederholen ist, und zwar mit dem Ergebnis der Rücknahme der Baugrenzen der Flurstücke Fl.-St. 45, 48, 49, 50 in den Wurzelbereichen des vorhandenen Baumbestandes.
„Ein Baufenster im Wurzelschutzbereich von gesetzlich geschützten Bäumen steht einer naturschutzrechtlichen Bestimmung entgegen, da das Bauen im Wurzelschutzbereich eine verbotene Handlung im Sinne des § 18 Abs. 2 NatSchAG M-V darstellt. Dieses rechtliche Hindernis erweist sich auch als dauerhaft, da objektiv eine Ausnahmelage nicht gegeben ist. Die Baufenster sind daher außerhalb der Wurzelschutzbereiche anzuordnen, sodass die Bäume nicht geschädigt werden. Andernfalls ergibt sich möglicherweise eine rechtliche Unwirksamkeit des B-Plans mangels Erforderlichkeit (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) …“
Der Satzungsbeschluss ist noch nicht bekanntgemacht worden, sodass der Bebauungsplan auch noch nicht in Kraft getreten ist.
Nach Aufhebung des Satzungs- und Abwägungsbeschlusses sollen aus diesem Grund folgende Beschlüsse gefasst werden:
1. Erneuter (einschließlich Ergänzung) Abwägungsbeschluss
2. Erneuter Satzungsbeschluss
Das Abwägungsergebnis soll wie folgt geändert werden:
Als weitere redaktionelle Änderungen an der Planung wurde vorgenommen:
- Die Rücknahme der Baufenster in den besagten Bereichen.
Die geänderten Baufenster können dem unten dargestellten Planausschnitt entnommen werden. In den genannten Sondergebieten sind die Baufenster nunmehr außerhalb der Wurzelbereiche bestehender Bäume festgesetzt.
Alte Darstellung:
Neue Darstellung:
Alle weiteren Festlegungen der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“ werden beibehalten.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die geänderte Abwägung wie oben dargestellt zu dem zum mitgeteilten Abwägungsbeschluss ergangenen Widerspruch der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg im Verfahren zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich -Wiesenkamp“.
Die Abwägungsergebnisse sollen durch die Verwaltung aufbereitet und die Einwandgeber über das Ergebnis der Abwägung informiert werden. Das Bauamt der Stadt Dassow wird beauftragt die betroffenen Behörden und die Öffentlichkeit über das geänderte Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
