Beschlussvorlage - 2/0464/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Schönberg für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2022 in seiner Sitzung am 25.03.2024 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2024 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 206.390,48 €.

Diese gründen im Wesentlichen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 72,3), aufgrund der an die Grundstücksgesellschaft der Stadt Schönberg weitergereichten Zuwendung (Auszahlung als Investitionszuschuss) zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft (ursprünglich T€ 200) und den damit verbundenen, darzustellenden Tilgungsanteil 2022 (T€ 84,9), der zur aufwandswirksamen Reduzierung des Zuwendungsbestandes führt, sowie im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung (T€ 23,3).

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Im Falle der vorgenannten weitergereichten Zuwendung an die Grundstücksgesellschaft der Stadt Schönberg erfolgte die vorangegangene Einzahlung (LFI) in die zweckgebundene Kapitalrücklage in identischer Höhe, deren ertragswirksame Auflösung deckt den jährlichen, aufwandswirksamen Tilgungsanteil.

Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 weist die Stadt Schönberg ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i. H. v. 481.832,54 € aus.

Eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 (4) GemHVO erfolgte in Höhe von 84.862,67 € (Deckung aufwandswirksame Auflösung Tilgungsanteil Investitionszuschuss GGS) sodass am 31.12.2022 ein Jahresüberschuss i. H. v. 566.695,21 € ausgewiesen wird.

 

Die Stadt Schönberg verfügt zum 31.12.2022 über liquide Mittel i. H. v. 5.213.852,92 €.

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bestehen zum Bilanzstichtag i. H. v. 5.179.681,59 €

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 15.03.2024.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss i. H. v. 566.695,21 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2023 saldiert sich damit auf 2.074.901,30 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 206.390,48 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung!)

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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