Beschlussvorlage - 2/0469/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Anlässlich ihres 30-jährigen Geschäftsjubiläums möchte Frau Säcker (City-Schuh Schönberg) der Stadt Schönberg eine Sitzbank spenden.

Als Standort ist der Oberteichrundweg vorgesehen (siehe rotes Viereck Anlage 1).

Der Auftrag zur Aufstellung wird von der Firma GaLabau Wilken durchgeführt, ein entsprechender Kostenvoranschlag i.H.v. 922,25 EUR ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2).

Im Anschluss möchte Frau Säcker eine Plakette an die Sitzbank anbringen lassen mit dem Hinweis des 30-jährigen Geschäftsjubiläums.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die

Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die oben aufgeführte Spende (Aufstellen der Sitzbank) im Wert von 922,25 EUR von Frau Ulrike Säcker (City-Schuh Schönberg) anlässlich ihres 30-jährigen Jubiläums anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...