Beschlussvorlage - 2/0469/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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23.04.2024
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Sachverhalt
Anlässlich ihres 30-jährigen Geschäftsjubiläums möchte Frau Säcker (City-Schuh Schönberg) der Stadt Schönberg eine Sitzbank spenden.
Als Standort ist der Oberteichrundweg vorgesehen (siehe rotes Viereck Anlage 1).
Der Auftrag zur Aufstellung wird von der Firma GaLabau Wilken durchgeführt, ein entsprechender Kostenvoranschlag i.H.v. 922,25 EUR ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2).
Im Anschluss möchte Frau Säcker eine Plakette an die Sitzbank anbringen lassen mit dem Hinweis des 30-jährigen Geschäftsjubiläums.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die
Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die
Stadtvertretung.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.
Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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