Beschlussvorlage - 4/1634/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Containeranlage des Jugendklubs in der Amtsstraße ist erfolgreich in die Nutzung gegangen. Um die Konstruktion der Anlage nachhaltig vor Bewitterung im Dachbereich zu schützen, ist ein Überdach erforderlich. Die lieferantenseitige Ausbildung der Fugen im Dachbereich ist in seiner Funktionstüchtigkeit zeitlich begrenzt. Somit war bei der Entscheidung für einen Containerbau die Notwendigkeit einer Überdachung mit Bestandteil. Die Haushaltsmittel für diesen 2. Bauabschnitt sind nun für das HHJ 2024 bereitgestellt.

Die Überdachungsfläche war bereits in der Konzipierung der Containerstellung berücksichtigt. Die terrassenartige Freifläche am hinteren Ausgang soll im Zuge der gesamten Überdachung somit eine wetterunabhängige Freifläche werden. Dies erweitert die Funktionalität des Jugendklubs. Gleichzeitig soll die Dachfläche so statisch ausgebildet werden, dass die Montage von PV-Modulen gesichert ist. Die Dachfläche soll mit PV-Modulen ausgestattet werden.

 

Nach Rücksprache des Architekten mit dem Landkreis NWM besteht die Aussage, diese Überdachung als Ergänzung zur bestehenden Baugenehmigung einreichen zu können. Das Genehmigungsverfahren kann so zeitlich reduziert erfolgen. Der Architektenauftrag ist bisher nicht abgeschlossen, so dass die Überdachung der Containeranlage als Erweiterung der Architektenleistung beauftragt werden kann. Die statische Fachplanung der Dachkonstruktion sowie die Planung für die PV-Module sind ferner erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die erforderlichen Architektenleistungen in den Leistungsphasen 1-9 zu erweitern.

Weitergehende Leistungen für die Fachplanung (u.a. Statiker) sind in Anlehnung an die HOAI zu beschaffen. Die Durchführung der Baumaßnahme einschließlich des Vergabeverfahrens und Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.

Die Durchführung der Gesamtmaßnahme wird dem Amt übertragen.

Die Planungskosten und die Baukosten sind für 2024 aus der Kontierung 11401-096-24 zu entnehmen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

81.233,80 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

11401-096-24

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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