Beschlussvorlage - 4/1634/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendklub Amtsstraße - Überdachung der Containeranlage - Errichtung einer PV-Anlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Caroline Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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09.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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23.04.2024
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Geplant
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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28.05.2024
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Sachverhalt
Die Containeranlage des Jugendklubs in der Amtsstraße ist erfolgreich in die Nutzung gegangen. Um die Konstruktion der Anlage nachhaltig vor Bewitterung im Dachbereich zu schützen, ist ein Überdach erforderlich. Die lieferantenseitige Ausbildung der Fugen im Dachbereich ist in seiner Funktionstüchtigkeit zeitlich begrenzt. Somit war bei der Entscheidung für einen Containerbau die Notwendigkeit einer Überdachung mit Bestandteil. Die Haushaltsmittel für diesen 2. Bauabschnitt sind nun für das HHJ 2024 bereitgestellt.
Die Überdachungsfläche war bereits in der Konzipierung der Containerstellung berücksichtigt. Die terrassenartige Freifläche am hinteren Ausgang soll im Zuge der gesamten Überdachung somit eine wetterunabhängige Freifläche werden. Dies erweitert die Funktionalität des Jugendklubs. Gleichzeitig soll die Dachfläche so statisch ausgebildet werden, dass die Montage von PV-Modulen gesichert ist. Die Dachfläche soll mit PV-Modulen ausgestattet werden.
Nach Rücksprache des Architekten mit dem Landkreis NWM besteht die Aussage, diese Überdachung als Ergänzung zur bestehenden Baugenehmigung einreichen zu können. Das Genehmigungsverfahren kann so zeitlich reduziert erfolgen. Der Architektenauftrag ist bisher nicht abgeschlossen, so dass die Überdachung der Containeranlage als Erweiterung der Architektenleistung beauftragt werden kann. Die statische Fachplanung der Dachkonstruktion sowie die Planung für die PV-Module sind ferner erforderlich.
Beschlussvorschlag
Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die erforderlichen Architektenleistungen in den Leistungsphasen 1-9 zu erweitern.
Weitergehende Leistungen für die Fachplanung (u.a. Statiker) sind in Anlehnung an die HOAI zu beschaffen. Die Durchführung der Baumaßnahme einschließlich des Vergabeverfahrens und Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme wird dem Amt übertragen.
Die Planungskosten und die Baukosten sind für 2024 aus der Kontierung 11401-096-24 zu entnehmen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
81.233,80 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
11401-096-24 |
Beiträge |
00,00 € |
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