Beschlussvorlage - 4/1656/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Land M-V hat ein Förderprogramm aufgelegt, in dem der Bedarf an Feuerwehrhäusern durch eine zentrale Konzeption und Ausschreibung eines 2-stelligen Musterfeuerwehrhauses umgesetzt werden soll.

Für dieses geförderte Musterfeuerwehrhaus können bis 31.10.2024 Anträge gestellt werden. Über ein Punktesystem erfolgt die Bewertung mit Bekanntgabe der Ergebnisse im Frühjahr 2025.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf fasst den Grundsatzbeschluss, dass das Amt Schönberger Land die erforderlichen Unterlagen zum Förderantrag erarbeitet und diesen fristgerecht einreicht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

  keine

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

5-12600-096

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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