Beschlussvorlage - 4/1666/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan Nr. 6 beabsichtigt die Gemeinde Stepenitztal den nordwestlichen Ortsrand Mallentins zu arrondieren. Im Süden und Osten des Geltungsbereiches grenzen bereits bebaute Wohngrundstücke sowie eine Kindertagesstätte an. Um die bestehenden Wohnnutzungen aufzugreifen und um eine behutsame, nordwestliche Arrondierung der Ortslage Mallentin zu gewährleisten, wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.


Im Zuge der Nachbarbeteiligung bittet die Gemeinde Stepnitztal um Anregungen oder Hinweise.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Menzendorf hat zum Entwurf der Satzung der Gemeinde Stepnitztal über den Bebauungsplan Nr. 6 keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

Kein

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Anlagen

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