Beschlussvorlage - 2/0470/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 25.983,90 €, vordringlich verursacht im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 23,7). Die Deckung vorgenannter Überschreitungen erfolgt durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 09.04.2024.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 37.015,09 € wird in das Haushaltsfolgejahr übertragen. Unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages aus dem Haushaltsvorjahr reduziert sich der vorzutragende Fehlbetrag 2024 auf 790.543,78 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 25.983,90 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch verfügbare Haushaltsmittel aus Minderausausgaben/Mehreinnahmen.

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2023.

 

 

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Finanz. Auswirkung

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