Beschlussvorlage - 1/0598/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss Schönberger Land fasste in seiner Sitzung vom 02.11.2023 einen Grundsatzbeschluss zum Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung.

Entsprechende Beschlüsse der Städte Dassow und Schönberg sowie der Gemeinden Lüdersdorf und Selmsdorf folgten im November und Dezember desselben Jahres. Das Vergabeverfahren und die Zuschlagsentscheidung wurden gemäß Beschlussfassungen auf das Amt übertragen.

 

Die Vorbereitungen des Vergabeverfahrens zum Fahrradleasing dauerten nunmehr seit Herbst 2023 an. Um das Vergabeverfahren vorantreiben, vereinfachen und insb. bessere Preise erzielen zu können, wurde die Durchführung einer gemeindeübergreifenden Ausschreibung in Erwägung gezogen.

 

Die erforderlichen Zustimmungen zur gemeindeübergreifenden Ausschreibung seitens der betroffenen Städte und Gemeinden erfolgten im Rahmen der Entscheidungskompetenzen gemäß Hauptsatzungen wie folgt:

  • Stadt Dassow – BGM – 15.04.2024
  • Stadt Schönberg – BGM – 15.04.2024
  • Gemeinde Lüdersdorf – BGM – 16.04.2024
  • Gemeinde Selmsdorf – BGM – 15.04.2024

 

Die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für das Amt Schönberger Land und die amtsangehörigen Gemeinden Lüdersdorf und Selmsdorf sowie die Städte Dassow und Schönberg ist unterdessen am 24.04.2024 im Rahmen einer Verhandlungsvergabe in Form einer Sammelbeschaffung durch die Vergabestelle des Amtes Schönberger Land erfolgt, wobei sechs Unternehmen zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes aufgefordert wurden. Für den Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Fahrradleasing ist planmäßig möglichst der 01.06.2024 vorgesehen.

 

Für die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens ist ergänzend zu den Entscheidungen der Gemeinden eine Genehmigung der gemeindeübergreifenden Ausschreibung durch den Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Schönberger Land genehmigt die gemeindeübergreifende Ausschreibung der Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für das Amt Schönberger Land und die amtsangehörigen Gemeinden Lüdersdorf und Selmsdorf sowie die Städte Dassow und Schönberg vom 24.04.2024.

Die Zuschlagsentscheidung zur Rahmenvereinbarung Fahrradleasing wird von der Amtsverwaltung durchgeführt. Die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung Fahrradleasing erfolgt gemäß den Vorgaben der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land.

 

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Finanz. Auswirkung

 

geschätztes Auftragsvolumen: 35.000 EUR ohne Umsatzsteuer

 

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