Beschlussvorlage - 1/0592/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Vom Schulleiter der Regionalen Schule Schönberg wurde der Wunsch geäußert, ab dem kommenden Schuljahr einen Bundesfreiwilligendienstleistenden an der Regionalen Schule zu beschäftigen. Das begründende Schreiben ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ein Bundesfreiwilligendienst wird über einen Zeitraum von 6-18 Monaten ausgeübt, wobei in der Regel 12 Monate der Dienst geleistet wird. Dem Dienstleistenden wird ein monatliches Taschengeld gezahlt. Dieses beträgt derzeit max. 453,00 € zzgl. SV-Beiträge von ca. 40 % gemessen an der Höhe des Taschengeldes. Der Bund bezuschusst diesen Dienst monatlich in der Höhe des Taschengeldes zzgl. SV-Beitrag, maximal aber mit 300,00 € monatlich. Weiterhin können dem Dienstleistenden weitere Sachbezüge gewährt werden (z. B. ÖPNV-Ticket, Verpflegung, Unterkunftskosten).

 

Um einen Bundesfreiwilligendienstleistenden beschäftigen zu können, muss die Regionale Schule als Einsatzstelle anerkannt werden. Dafür wird vom Träger der Schule, also der Stadt Schönberg, ein Antrag auf Anerkennung gestellt. Dieser wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bewilligt. Nach der Anerkennung folgt eine Rechtsträgervereinbarung. Nach erfolgreichem Abschluss kann über das Portal www.bundesfreiwilligendienst.de die Einsatzstelle eine zu besetzende Stelle an der Regionalen Schule ausschreiben. Interessenten können sich darauf bewerben.

 

Findet sich ein geeigneter Bewerber, wird zwischen diesem und dem Bundesamt eine schriftliche Vereinbarung über den Einsatz in der vorgesehenen Einsatzstelle geschlossen. Die Einsatzstelle (bzw. deren Träger) wird aufgrund dieser Vereinbarung u. a. dazu verpflichtet, den Dienstleistenden entsprechend seinen Fähigkeiten einzusetzen, die Meldung zur Sozialversicherung vorzunehmen und das zu bestimmende Taschengeld sowie evtl. Sachleistungen zu zahlen. Eine entsprechende Mustervereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Der Dienstleistende wird seinerseits verpflichtet, während seines Dienstes gesetzlich vorgeschriebene Seminare zu besuchen. Daran muss sich der Träger mit 10 % der Kosten (derzeit 400 €/Jahr) beteiligen und den Dienstleistenden für diese Zeit freistellen.

Der Stadt Schönberg würden Aufwandskosten im Jahr 2024 (Sept.-Dez.) von max. 3.000 € entstehen (max. monatliches Taschengeld + SV-Beitrag), demgegenüber steht der einzunehmende Zuschuss vom Bund von ca 1.000 €.

 

Im Jahr 2025 entstehen, vorbehaltlich gleichbleibender Taschengeldbeträge, maximale Kosten von 8.100 € und Einnahmen von ca. 3.000 €

 

Die entsprechenden Beträge wurden für den zu beschließenden Nachtragshaushalt eingeplant.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, einen Bundesfreiwilligendienstleistenden ab dem 2. September 2024 (Beginn Schuljahr 2024/2025) bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von ____ Monaten in der Einsatzstelle Regionale Schule Schönberg zu beschäftigen. Die Höhe des Taschengeldes soll _______ € betragen. Sachbezüge soll der Dienstleistende ________ erhalten in Höhe von _____ €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR - 2024

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG Jahr 2024

00,00 €

3.000,00 €

00,00 €

1.000,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

21501.5292

Beiträge

00,00 €

 

21501.41441

 

 

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Anlagen

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