Beschlussvorlage - 4/1684/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Dassow zur Errichtung einer Kindertagesstätte - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
07.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
21.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
04.06.2024
|
Sachverhalt
Die Stadt Dassow kann die Bereitstellung von erforderlichen Betreuungskapazitäten in den derzeit vorhandenen Kindergärten, insbesondere aufgrund der baulichen Zustände der Kitas in der Lübecker Straße, auf Dauer nicht sicherstellen. Hinzu kommen die ggf. zukünftig erforderlichen Betreuungskapazitäten aufgrund der gewünschten und geplanten Wohnbauflächenerweiterungen.
Daher hat sich die Stadt Dassow mit verschiedenen Varianten und Kostengegenüberstellungen von Sanierung bis An- und Neubau auseinandergesetzt.
Im Rahmen der Variantenstudien hat sich die Stadtvertretung im Ergebnis für die Variante 6, somit die Außernutzungnahme von Haus 1 und 2 in der Lübecker Straße und einen „Ersatz“ - Neubau, entschieden.
Der Standort der neuen Kita soll auf gemeindlichen Flächen neben der vorhandenen Kita in der Grevesmühlener Straße sein.
Baurecht für die vorhandene Kita wurde seinerzeit durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen. Der vorhandene und rechtskräftige B-Plan Nr. 34 reicht in seinen Flächen jedoch nicht für den zukünftigen Ersatzneubau einer Kita mit für ca. 10 Gruppen einschließlich Freiflächenbedarf aus. Eine Baugenehmigung ohne B-Plan ist auch hier nicht gegeben.
Daher ist die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 34 für den Neubau einer Kita in der Grevesmühlener Straße als Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Dassow beschließt zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kita die Vorbereitung der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 34.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens für die erforderlichen Planungsleistungen und Gutachten einschließlich der Zuschlagsentscheidung wird an das Amt delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt entsprechend Hauptsatzung durch die Bürgermeisterin und ihren Stellvertreter.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
570,4 kB
|
