Beschlussvorlage - 2/0473/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 70.666,38 €, die im Wesentlichen durch den negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr (T€ 35,3) verursacht werden. Die Deckung vorgenannter Überschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel (T€ 84,6) aufgrund von Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge. Übersichten über die noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1.

Die Gemeindevertretung Roduchelstorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roduchelstorf zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 23.04.2024.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 14.515,42 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich damit auf -312.826,38 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 70.666,38 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Deren Deckung erfolgt vollständig durch Minderaufwendungen/Mehrerträge.

 

 

2. (gesonderte Abstimmung)

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2023.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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