Beschlussvorlage - 2/0476/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2022 in seiner Sitzung am 23.04.2024 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 433.174,51 €, im Wesentlichen verursacht durch nicht veranschlagte Abschreibungen (T€ 244,7) aufgrund der Aktivierung von Vermögensgütern (Infrastrukturvermögen) aus der Treuhandmaßnahme Mühlenbruch und infolge der Abrechnungen zur Umsatzsteuer für die gemeindlichen Betriebe gewerblicher Art (T€ 97,0 BgA „Ökopunkte“; T€ 80,2 BgA „Solarpark“).

Die Deckung der verursachten Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

 

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt

 

Für das Berichtsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 2.057.701,43 € erwirtschaftet.

Die Gemeinde Selmsdorf verfügt zum 31.12.2022 über liquide Mittel i. H. v. 5.217.028,97 €.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 17.04.2024.

Für das Berichtsjahr war gemäß § 37 Abs. 6 GemHVO-Doppik die Auflösung der in 2020 gebildeten Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i. H. v. T€ 1.310,5 vorzunehmen.

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklage beläuft sich auf - 747.203,84 € und wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren, in das Haushaltsfolgejahr vorgetragen. Der Ergebnisvortrag 2023 beträgt damit 3.705.610,37 €.

 

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 433.174,51 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

-

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Anlagen

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