Beschlussvorlage - 4/1687/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In Zarnewenz gibt es zwischen Dorfstraße 15 und 16 (Gemarkung Zarnewenz, Flur 1, Flurstück 62) einen Dorfteich mit Löschwasserentnahmestelle. Die Uferkante wurde vor einigen Jahren zur Hälfte durch Anwohner mit Natursteinen befestigt. In dem Bereich ohne befestigte Natursteinuferkante ist der Teich durch Ausspülungen und Kantenabbrüchen einhergehend mit Verschilfung des Uferbereiches in den vergangenen Jahren immer flacher und flächenmäßig größer geworden. Darüber hinaus werden über Acker-Drainageeinleitungen und der angeschlossenen Straßenentwässerung kontinuierlich Sedimente in das Gewässer gespült. Eine Entschlammung wäre sinnvoll, um wieder mehr Wasserrückhaltung zu erreichen und den ökologischen Lebensraum der Fische, Insekten und Amphibien zu vergrößern und aufzuwerten. Um weiteren Ausspülungen, Verschilfung der Böschungskante und Kantenabbrüchen entgegen zu wirken, sollte die Kante gemäß des Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf vom 18.04.2024 mit Natursteinen befestigt werden. Vor dem Bau einer Steinkante ist eine Entschlammung empfehlenswert. Hierfür wird aktuell geprüft, ob Fördermöglichkeiten für den Bau einer Steinmauer und einer Entschlammung zur Verfügung stehen. Sofern keine Fördergelder gewährt werden können, wird der Gemeinde empfohlen, die Befestigung der Böschungskante durch eine Steinmauer aus eigenen finanziellen Mitteln zu tragen und die Entschlammung bis zu einer neuen Fördermöglichkeit hinten an zu stellen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf fasst den Grundsatzbeschluss, für die Maßnahme „Sanierung Dorfteich Zarnewenz“, das Amt Schönberger Land mit der Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich Zuschlagsentscheidung zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter. Bei Gewährung von Fördermitteln umfasst die Ausschreibung eine Teichentschlammung und Herstellung einer Steinmauer an der bislang noch unbefestigten Böschungskante. Ohne Fördermittelzusage wird auf die Entschlammung zunächst verzichtet und nur die Böschungskante befestigt. 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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