Beschlussvorlage - 3/0195/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Selmsdorf, Wohngebiet Mühlenbruch - ruhender Verkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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28.05.2024
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Sachverhalt
In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Selmsdorf wurde über die dauerhaften abgestellten Wohnmobile, Wohnanhänger und deren Zugmaschinen in den Wohngebieten diskutiert. Demnach sollen die öffentlichen Parkplätze in den Wohngebieten ausschließlich für PKW der Anwohner und Besucher benutzt werden. (Siehe Anlage Beschuss des Ausschusses)
Die Sachverhaltsdarstellung in TOP 9 des BA Selmsdorf zum Befahren von Wohngebieten mit Lkw kann nicht bestätigt werden. Grundsätzlich dienen die öffentlichen Straßen nicht nur dem fließenden sondern auch dem ruhenden Verkehr aller für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge. Ein Befahrensverbot für Fahrzeuge besteht nur, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Regelungen zum Parken sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits im § 12 vor. Demnach dürfen z.B. Fahrzeuge über 7,5t und Anhänger über 2t nicht in Wohngebieten in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geparkt werden. Weiterhin dürfen Anhänger grundsätzlich nicht länger als 14 Tage auf Parkflächen abgestellt werden.
Während der Corona-Zeit gab es einen regelrechten Camping-Boom und damit kam es auch zu einem erhöhten Aufkommen von Wohnmobilen und Wohnanhängern. Dies bedeutet auch einen erhöhten Parkflächenbedarf, den der öffentliche Verkehrsraum teilweise nicht aufnehmen kann. Eine entsprechende Beschilderung von Parkflächen in Wohngebieten nur für PKW (VZ314+ZZ1010-58) führt oftmals zu einer Problemverlagerung auf angrenzende Straßen. Dennoch können Wohnmobile im öffentlichen Verkehrsraum ein Problem werden. Das parkende Wohnmobil benötigt nicht nur viel Platz, sondern kann auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Verkehrsschilder können verdeckt werden, spielende Kinder leichter übersehen werden. Droht solch eine Gefahrenlage?
Das Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM entscheidet über begründete Anträge der Gemeinde zur Beschilderung.
Verwaltungsseitig wird eine Problemlage der öffentlichen Parkflächen in den Wohngebieten in der Gemeinde Selmsdorf nicht festgestellt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, auf den Parkflächen in allen Wohngebieten ausschließlich das Parken nur für PKW zuzulassen (VZ 314 (Parken)+ZZ VZ 1010-58 (nur PKW). Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an das Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM zu stellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
2000,00 € |
2000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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202,9 kB
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