Beschlussvorlage - 1/0603/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 9 Abs. 1 S. 4 der Hauptsatzung der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 4. Februar 2020 ist geregelt, dass „dem Hauptausschuss neben dem Bürgermeister sechs Gemeindevertreter angehören.“

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 11.04.2024 wurde unter TOP 3 eine Änderung dieser Regelung in Erwägung gezogen.

Gemäß Beratung soll die Hauptsatzung dahingehend geändert werden, dass dem Hauptausschuss neben dem Bürgermeister fünf Gemeindevertreter angehören.

 

Ein entsprechender Entwurf der 3. Hauptsatzungsänderung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die im Entwurf beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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