Beschlussvorlage - 2/0462/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Dassow für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2022 in seiner Sitzung am 15.04.2024 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.107.089,61 €. Diese ergeben sich im Wesentlichen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 177) sowie durch die Zuführung in die Finanzausgleichsrücklage (T€ 3.799) gem. § 37 (6) GemHVO-Doppik M-V.

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen (T€ 5.638). Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

 

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 12.03.2024.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von 4.454.028,17 € erwirtschaftet. Nach Auflösung der in 2020 gebildeten Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (T€ 717,4) sowie der erneuten Bildung einer zuvor benannten Rücklage i. H. v. T€ 3.799 und der Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (T€ 15,3) saldiert sich das Jahresergebnis 2022 auf 1.387.719,25 €.

Der Ergebnisvortrag nach 2023 beträgt, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren, 3.693.554,35 €.

 

Die Stadt Dassow verfügt zum 31.12.2022 über liquide Mittel i. H. v. 8.008.245,95 € (Forderungen ggü. dem Amt aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand).

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.107.089,61 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2022.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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