Informationsvorlage - 6/0961/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich dem Amtsausschuss berichtet.

Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Die Legislaturperiode 2019-2024 endet mit der Kommunalwahl am 09.06.2024 und daher wird abschließend ein Tätigkeitsbericht des RPA für das I. Halbjahr 2024 vorgelegt.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch den Amtsausschuss öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

 

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Anlagen

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