Beschlussvorlage - 4/1692/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Schönberg hat für die Ausführung der Planungsleistungen, Vermessung und Bodengutachten am 27.04.2021 den Grundsatzbeschluss bereits gefasst.( Beschluss durch den Hauptausschuss – befähigt durch Beschluss der Stadtvertretung vom 03.02.2021 zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit während der SARS-CoV-2-Pandemie- )

Dieses war die Grundlage der Möglichkeit, dass der Bürgermeister und das Amt sich für die Maßnahme um Fördermöglichkeiten bemühen konnten.

Es ist die Vermessung erfolgt, das Bodengutachten wurde erstellt und die Planung ist entsprechend der bereit gestellten Haushaltsmitteln erstellt worden.

Für den Abriss der Garagen wurden 2024 von der Stadt 200.000,00 EUR in der Haushaltstelle 54101.096.51 eingestellt.

Zum Bau der Bushaltestelle gab es mehrfache Gespräche mit dem Landkreis. Der Landkreis würde den Bau eventuell finanzieren, eine schriftliche Zusage gibt es noch nicht.

 

Zum Bau des geplanten Parkplatzes konnte bisher keine treffende Fördermöglichkeit gefunden werden.

Der Landkreis benötigt 2025 mindestens 38 Stellplätzen und möchte diese von der Stadt Schönberg pachten. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung müsste dann abgeschlossen werden. Grund ist der geplante Anbau am Gymnasiums Schönberg, da durch dieses Vorhaben die Parkplätze auf deren Grundstück wegfallen.

Für die weitere erforderliche Planung und Bau des Parkplatzes werden für die Haushaltsplanung 2025/26 Haushaltsmittel bei der Stadtvertretung angemeldet. Für den Bau des Parkplatzes muss ein Bauantrag gestellt werden.

Als Voraussetzung aller Tätigkeiten wurde sich um eine Fördermöglichkeit für den Abriss der Garagen bemüht. Es konnte ein Förderantrag auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) gestellt werden. Die mündliche Zusage ist gegeben worden. Der Bescheid liegt zur Unterschrift beim Ministerium. Bedingungen sind, dass die Maßnahme in diesen Jahr 2024 beendet wird und dass die Stadt Schönberg Eigentümer der noch privaten Fläche wird. Die Gespräche mit dem Eigentümer sind erfolgt, der Stadtvertretung liegt die Beschlussvorlage zum Ankauf der betreffenden Fläche vor.

Es gibt eine Förderung zu 100 % davon muss die Stadt 25 % des jeweiligen Zuwendungsbetrages als sogenannte nationale Kofinanzierung wieder auskehren.

 

Für die Vergabe der Bauleistungen entsprechend des Vorhabens ist der Grundsatzbeschluss zur die Delegierung des Vergabeverfahren und der Vergabeentscheidung an das Amt Schönberger Land erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg fasst für die Maßnahme – Bau des Parkplatzes in der Ludwig – Bicker – Straße -  den Grundsatzbeschluss, die Durchführung der Vergabeverfahren und die Vergabeentscheidungen an das Amt Schönberger Land zu delegieren. Die Auftragserteilung erfolgt entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

231.083,46 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

                           53.893,16 €

+Grundstücksankauf

Im Ergebnishaushalt

/ Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja /

Förderung

215.572,64 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

HHST 54101.096.51

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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