Informationsvorlage - 6/0962/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadtvertretung berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Die Legislaturperiode 2019 – 2024 endet mit der Kommunalwahl am 09.Juni 2024 und daher ist es erforderlich abschließend ein Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertretung vorzulegen.

Der Bericht bezieht sich größtenteils auf die durchgeführten Prüfungen im I. Halbjahr 2024. Im I. Halbjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit den Jahresabschluss 2022 der Stadt Schönberg beschäftigt und abschließend einen Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

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Anlagen

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