Beschlussvorlage - 2/0471/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG am 18.04.2024 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 771.255,85 €. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen höhere laufende Abschreibungen aufgrund der Aktivierung von Anlagen im Bau und der negative Ergebnisvortrag (T€ 593,1).

Dem gegenüber stehen ausgabeseitig verfügbare Mittel in Höhe von 2.892.230,87 €. Entsprechende Übersichten der Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch den Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Für das Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss i. H. v. 283.003,61 € erwirtschaftet. Die Notwendigkeit zu Entnahmen aus der Kapitalrücklage bestand nicht. Der Ausgleich in der Ergebnisrechung wurde gem. § 16 (2) Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V erreicht.

 

Die Gemeinde Lüdersdorf verfügt zum 31.12.2022 über liquide Mittel i. H. v. 3.511.677,83 €.

Der Ausgleich in der Finanzrechnung wurde gem. § 16 (2) Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V erreicht.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 04.03.2024. Das erwirtschaftete Jahresergebnis i. H. v. 283.003,61 € wird, unter Berücksichtigung von Vorträgen, in das Haushaltsfolgejahr übertragen. Somit ergibt sich ein Ergebnisvortrag in Höhe von 876.082,31 €. Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 771.255,85 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 keine

  

Reduzieren

Anlagen

Loading...