Beschlussvorlage - 4/1636/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Beschluss vom 06.04.2021 sind die innerörtlichen Gehwege aufgeführt welche saniert warden sollen.

Die Prioritätenliste wurde aktualisiert und um einige Gehwege erweitert.

Ebenso wurden Asphaltarbeiten, Bankettarbeiten sowie wassergebundene Wege und

Risssanierungen aufgeführt. Grundlage bildet die Zustandsbewertung der Gemeindestraßen aus 2021 sowie die aktuelle Wegebegehung und Begutachtung durch das Amt.

Eine grobe Kostenschätzung ist in allen Bereichen angegeben.

Berechnungsgrundlage sind die Preise von durchgeführten Ausschreibungen der letzten Jahre. Die Kostenschätzungen sind überschläglich durchgeführt und können bei Durchführung und Detailplanung der entsprechenden Maßnahmen noch um ca. 10-30% variieren.

Die durchgeführte Priorisierung ist anhand des aktuellen Zustandes bewertet worden. Sollte eine andere Priorisierung bei der Sanierung der Geh- und Radwege erwünscht sein, so wird der Bauausschuss gebeten dies in der letzten Spalte der Excel-Tabelle im Blattregister Geh- und Radwege einzufügen.

Die Gemeindevertretung wird gebeten den vorgegebenen Sanierungsmaßnahmen zuzustimmen und die Umsetzung zu beschließen.

Die aufgeführten Abschnitte der Bankettarbeiten und wassergebundenen Wege sind in der

Straßenunterhaltung für die Gemeindemitarbeiter enorm arbeitsaufwändig und trotz hohen

Arbeitseinsatzes nicht mit Eigenmitteln langfristig haltbar zu machen.

Für die Bearbeitung sind bei den aufgeführten Abschnitten Spezialgeräte und externe Dienstleister nötig.

Aufgrund der wiederkehrenden Unterhaltung wird die Gemeindevertretung um Beschluss gebeten, die notwendigen Priorisierungen sowie Ausschreibungen und Beauftragungen in den kommenden Jahren auf das Amt Schönberger Land zu delegieren.

 

Die wassergebundenen Wege in Wahrsow Siedlung 8a bis 21 und Siedlung 27 bis 30f müssen trotz dem Umbau und der vom Bauausschuss geplanten Asphaltierung vorläufig aufgearbeitet werden.

Die geplante Asphaltierung ist an die Neubauabteilung als investive Maßnahme zu geben.

 

Für den Gehweg in Schattin vom dritten Gehöft bis Kaffee Alte Zeiten (ca. H.Nr. 13 bis H.Nr. 27) ist eine einfache Sanierung der Oberfläche nicht ohne Planung seitens eines Ingenieurbüro möglich. Sollte hier ein Umbau weiterhin gewünscht sein, wird die Gemeinde Lüdersdorf gebeten dies an die Neubauabteilung als investive Maßnahme zu geben.

 

Die Prioritätenliste wird jährlich in Abstimmung mit dem Bürgermeister fortgeschrieben, ergänzt und aktualisiert sowie der Gemeinde zur Kenntnis gegeben..

Sind weitere Maßnahmen gewünscht, so sind diese mit anzugeben.

Die Haushaltsmittel werden dazu jährlich angepasst, aktualisiert und angemeldet und die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der eingestellten und bewilligten Mittel abgearbeitet

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Prioritätenliste 2024 der Straßenunterhaltungsmaßnahmen gemäß Anlage.
  2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
  3. Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen von Geh- und Radwegen wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung erneut vorgelegt.
  4. Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.

 

  1. Die Asphaltierung des wassergebundenen Weges in Wahrsow (8a – 21) und Siedlung 27 – 30f ist als investive Maßnahme zukünftig aufzunehmen und in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

 

  1. Der Umbau des Gehweges in Schattin (ca. Nr. 13 – 27) ist als investive Maßnahme zukünftig aufzunehmen und in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

 

  1. Die Sanierung des Geh- und Radweges Hauptstraße Herrnburg, Am PLankenmoor erfolgt in Plaster oder Asphalt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

279.828,00€

103.500 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

103.500 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101/5233

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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