Beschlussvorlage - 4/1644/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lüdersdorf verfügt über einen Lärmaktionsplan der dritten Stufe von 2018 zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Im Lärmaktionsplan sind Lärmminderungsmaßnahmen für die nächsten 5 Jahre geplant. Nunmehr wurde die Gemeinde Lüdersdorf erneut zur Bearbeitung des Lärmaktionsplans der vierten Stufe aufgefordert.

 

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist für die Erstellung der Lärmkarten zuständig. Lärmkarten fassen zusammen, wo Grenzwerte überschritten werden und wie viele Menschen betroffen sind. Damit werden die Lärmprobleme und deren Ursachen sichtbar gemacht.

 

Das neue Berechnungsverfahren ermöglicht keine Vergleichbarkeit mit den Daten der vorangegangenen dritten Stufe. Für die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans der Gemeinde Lüdersdorf ist eine Beauftragung des Planungsbüros Mahnel aus Grevesmühlen aufgrund der Vorbefasstheit empfehlenswert.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Beauftragung des Planungsbüros Mahnel aus Grevesmühlen zur Überarbeitung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

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Finanz. Auswirkung

Für den Maximalfall würden sich 37,00 Stunden á 75,00 Euro, somit 2.775,00 Euro netto ergeben zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Die entsprechenden MIttel sind im Haushalt berücksichtigt.

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Anlagen

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