Beschlussvorlage - 4/1674/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Mühlenstraße in Lüdersdorf besitzt keine Wendemöglichkeit für Entsorgungsfahrzeuge. Die Fahrzeuge des Abfallwirtschaftsbetriebes haben bisher auf einem privaten Grundstück gewendet. Hier hat der Eigentümer die Oberfläche erneuert und ein weiteres wenden untersagt.

Dies hat zur Folge das die Fahrzeuge nun ca. 500m rückwärts in die Mühlenstraße fahren müssen. 

Dies ist nach geltenden Regelwerken unzulässig. 

Ohne einen Umbau und die Herstellung einer Wendemöglichkeit am Ende der Mühlenstraße müssten die Anlieger in Zukunft Ihre Mülltonnen ca. 500 m (zumutbar ist bis max. 60 m) bis zu einem Sammelplatz an der Bahnhofstraße schieben. Dieser müsste zusätzlich eingerichtet werden. Gemeindliche Flächen stehen hierfür nicht ausreichend zur Verfügung. Daher erfolgten kurzfristig Vorabstimmungen mit dem Zweckverband GVM zur Mitnutzung seines Flurstücks. Dieser hat grundsätzlich seine Zustimmung gegeben.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt am Ende der Mühlenstraße eine Wendemöglichkeit herstellen zu lassen. Mit dem Zweckverband Grevesmühlen ist eine Vereinbarung zur Sicherung der öffentlichen Nutzung der erforderlichen Flächen abzuschließen.

Das Amt Schönberger Land wird beauftragt das Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung durchzuführen.

Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Die finanziellen Haushaltsmittel sind eingeplant und stehen im Produktsachkonto 54101/5233 zur Verfügung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...