Informationsvorlage - 6/0973/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung berichtet.

Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Die Legislaturperiode 2019-2024 endet mit der Kommunalwahl im Juni 2024 und daher wird abschließend ein Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

Der Bericht bezieht sich größtenteils auf die Prüfungen zum Jahresabschluss 2022 der Gemeinde.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

 

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Anlagen

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