Beschlussvorlage - 2/0477/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Dassow zum 31.12.2023 i. d. F. vom 16.04.2024 zu empfehlen.

 

Der Prüfbericht nebst Prüfungs- und Bestätigungsvermerk sind Bestandteil des Jahresabschlusses.

 

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Beschlussvorschlag

1.

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2023 i. d. F vom 16.04.2024.

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2. (gesonderte Abstimmung)

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2023.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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