Beschlussvorlage - 4/1693/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lüdersdorf plant seit 2009 den Ausbau der Straße in Boitin – Resdorf. Entsprechend der Prioritätenlisten der Gemeinde wurde die Maßnahme zur Förderung angemeldet.

Die Maßnahme wurde nunmehr für das Jahr 2024 zur Förderung ausgewählt und wird mit einer Förderquote von 90% der förderfähigen Kosten gefördert. Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurde der vorzeitige Investitionsbeginn genehmigt und liegt mit Schreiben vom 22.05.2024 vor. Die Maßnahme muss 2024 abgeschlossen werden.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung sind die Haushaltsmittel im Haushalt 2024 eingestellt.

Gleichzeitig beabsichtigt der Zweckverband in der Ortslage die Trinkwasserleitung zu erneuern.

 

Zur Durchführung der Maßnahme ist es erforderlich, dass die Gemeinde das Vergabeverfahren und die Vergabeentscheidung an das Amt Schönberger Land delegiert.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasst für die Dorferneuerungsmaßnahme - Ausbau der Straße in der Ortslage Boitin – Resdorf – den Grundsatzbeschluss, die Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren und Vergabeentscheidungen an das Amt Schönberger Land zu delegieren. Die Auftragserteilung erfolgt entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

1.200,000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

                         197.269,77 €

Im Ergebnishaushalt

 Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

1.002.730,23 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

HHST 54101.096.6

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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