Beschlussvorlage - 1/0005/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 09. Juni 2024 ist die neue Kommunalverfassung KV M-V in Kraft getreten.

Mit der Neufassung der KV M-V wird die Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen und Zählgemeinschaften neu geregelt. Die bisherige Verhältniswahl wird durch das Zuteilungs- und Benennungsverfahren ersetzt (hierzu § 32 a KV M-V).

Die Ausschussbesetzung erfolgt unter maßgeblicher Mitwirkung der Fraktionen und Zählgemeinschaften. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die sich keiner Gruppe angeschlossen haben, nehmen an dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren nicht teil!

 

In § 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 11.11.2015 ist Folgendes geregelt: „Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Stimmen für die Wahlvorschläge jeweils mit der Anzahl der zu wählenden Sitze multipliziert und durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen dividiert werden. (…)“

(= Verfahren nach Hare Niemeyer)

(Die Geschäftsordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.)

 

Da es im Rahmen der Ausschussbesetzung keine „Wahlen“ mehr gibt, ist eine Anpassung der Geschäftsordnung notwendig.

 

Für die Besetzung eines Ausschusses nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren empfiehlt der Städte- und Gemeindetag M-V e.V. ausdrücklich die Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens, da bei diesem Rechensystem insbesondere die Verteilung der Sitze für sachkundige Einwohner deutlich leichter handzuhaben ist.

Die Anwendung ist gemäß § 32 a Abs. 8 KV M-V in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung – angelehnt an das Muster des STGT M-V – ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Weitere mögliche Änderungen der Geschäftsordnung sollten in einem nächsten Schritt (nach der Konstituierung der Gemeindevertretung) erarbeitet und beraten werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Selmsdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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