Beschlussvorlage - 1/0013/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 09. Juni 2024 ist die neue Kommunalverfassung KV M-V in Kraft getreten.

Mit der Neufassung der KV M-V wird die Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen und Zählgemeinschaften neu geregelt. Die bisherige Verhältniswahl wird durch das Zuteilungs- und Benennungsverfahren ersetzt (hierzu § 32 a KV M-V).

Die Ausschussbesetzung erfolgt unter maßgeblicher Mitwirkung der Fraktionen und Zählgemeinschaften. Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, die sich keiner Gruppe angeschlossen haben, nehmen an dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren nicht teil!

 

In § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Dassow vom 8. Februar 2022 ist Folgendes geregelt: „Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. (…)“ (= Verfahren nach d‘Hondt)

(Die Geschäftsordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.)

 

Da es im Rahmen der Ausschussbesetzung keine „Wahlen“ mehr gibt, ist eine Anpassung der Geschäftsordnung notwendig.

 

Für die Besetzung eines Ausschusses nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren empfiehlt der Städte- und Gemeindetag M-V e.V. ausdrücklich die Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens, da bei diesem Rechensystem insbesondere die Verteilung der Sitze für sachkundige Einwohner / innen deutlich leichter handzuhaben ist.

Die Anwendung ist gemäß § 32 a Abs. 8 KV M-V in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung – angelehnt an das Muster des STGT M-V – ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Weitere mögliche Änderungen der Geschäftsordnung sollten in einem nächsten Schritt (nach der Konstituierung der Stadtvertretung) erarbeitet und beraten werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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