Informationsvorlage - 1/0011/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land besteht gemäß § 132 KV M-V aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Städte und Gemeinden sowie aus weiteren Mitgliedern.

 

Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses wird anhand der Einwohnerzahl der amtsangehörigen Städte und Gemeinden berechnet.

Die Gemeinde Lüdersdorf mit einer Einwohnerzahl von 5.356 Einwohnern (Stand: 11.06.2024) entsendet neben dem Bürgermeister 4 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss Schönberger Land.

 

Die Gemeindevertretung bestimmt gem. § 132 Abs. 3 KV M-V aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.

 

Gemäß Hauptsatzung werden für die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses Stellvertreter ebenfalls nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren bestimmt.

 

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