Beschlussvorlage - 1/0619/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des ersten Stellvertreters / der ersten Stellvertreterin des Bürgermeisters /der Bürgermeisterin der Gemeinde Lüdersdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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09.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 40 der Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung die Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte.
Die Stellvertretung ist für die Dauer ihrer Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter zu berufen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (also mind. 9).
Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt.
Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand.
Bei zwei oder mehreren Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin zu ziehen ist.
