Beschlussvorlage - 1/0017/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 09. Juni 2024 ist die neue Kommunalverfassung KV M-V in Kraft getreten.

Mit der Neufassung der KV M-V wird die Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen und Zählgemeinschaften neu geregelt. Die bisherige Verhältniswahl wird durch das Zuteilungs- und Benennungsverfahren ersetzt (hierzu § 32 a KV M-V).

Die Ausschussbesetzung erfolgt unter maßgeblicher Mitwirkung der Fraktionen und Zählgemeinschaften. Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, die sich keiner Gruppe angeschlossen haben, nehmen an dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren nicht teil!

 

In den §§ 2, 3, 19 und 25 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Schönberg vom 12. März 2021sind Regelungen enthalten, die so nicht mehr mit den neuen Vorgaben der KV M-V vereinbar sind.

Da es insb. im Rahmen der Ausschussbesetzung keine „Wahlen“ bzw. „Verhältniswahlen“ mehr gibt, ist eine Anpassung der Geschäftsordnung notwendig.

Die Geschäftsordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt – notwendige Änderungen sind rot markiert.

 

Für die Besetzung eines Ausschusses nach dem neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahren empfiehlt der Städte- und Gemeindetag M-V e.V. ausdrücklich die Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens, da bei diesem Rechensystem insbesondere die Verteilung der Sitze für sachkundige Einwohner / innen deutlich leichter handzuhaben ist.

Die Anwendung ist gemäß § 32 a Abs. 8 KV M-V in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung – angelehnt an die neuen Vorgaben der KV M-V sowie an das Muster des STGT M-V – ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Weitere mögliche Änderungen der Geschäftsordnung sollten in einem nächsten Schritt (nach der Konstituierung der Stadtvertretung) erarbeitet und beraten werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Schönberg.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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