Beschlussvorlage - 1/0007/2024-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschloss in ihrer Sitzung vom 28.05.2024 unter TOP 6.2 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf mit folgendem Wortlaut:

 

„§ 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

  1. Ein Hauptausschuss wird gebildet. Er koordiniert die Arbeit aller beratenden Ausschüsse der Gemeindevertretung. Er hat alle wichtigen Entscheidungen der Gemeindevertretung auf dem Gebiet des Haushaltsrechts vorzubereiten und die Haushaltsführung der Gemeinde zu begleiten. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister fünf Gemeindevertreter an. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Stellvertretende Mitglieder werden gewählt.“

 

Mit Schreiben vom 20.06.2024 wurde die 3. Änderungssatzung bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt.

 

Die Kommunalaufsicht macht nunmehr folgende Rechtsverletzung geltend:

In dem Zeitraum von der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bis zur möglichen Ausfertigung der 3. Änderungssatzung ist die neue Kommunalverfassung in Kraft getreten. Die angezeigte Änderung mit obigem Wortlaut verstößt gegen § 35 Abs. 1 i.V.m. § 32 a Abs. 1 KV M-V NEU. Danach erfolgt die Besetzung der Ausschüsse nicht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, sondern nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.

Die 3. Änderungssatzung vom 28.05.2024 darf so nicht ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

 

Die seitens der Gemeindevertretung Selmsdorf gewünschte Änderung der Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses wurde auf Anraten der Kommunalaufsicht in der ursprünglich vorgesehenen 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf (s. TOP 7) ergänzt.

Die zusammengefügten Änderungen sind dieser Vorlage nunmehr als neue 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf als Anlage beigefügt.

 

Die Ursprungsvorlage VO/1/0007/2024 (TOP 7) ist somit als hinfällig anzusehen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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