Beschlussvorlage - 4/0005/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Lüdersdorf hat am 23.07.2024 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf gefasst.

Im Zuge eines Änderungsverfahrens sollen für einen Teilbereich des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ Erhaltungsfestsetzung für die Hecke sowie für die 2 verbliebenen, als erhaltenswert eingestuften Eichen, aufgehoben werden, um die Errichtung geplanter Gebäude zu ermöglichen.

Das Bauleitplanverfahren erfolgt nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ liegt fristgemäß vor. Zu beschließen sind die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den gleichen Unterlagen.


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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Öffentlichkeit ist darüber zu informieren, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
  3. Die Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gem. gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dabei ist darüber zu informieren, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.


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Finanz. Auswirkung

Keine. Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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