Beschlussvorlage - 2/0013/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im August dieses Jahres ging eine Spende i.H.v. 600,00 EUR durch Herrn Stefan Riedel

-anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Palingen- ein.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf vom 09.01.2020 entscheidet

über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt, die o.a. Spende i.H.v. 600,00 EUR von Herrn Stefan Riedel anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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