Beschlussvorlage - 1/0034/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vertrag zwischen der Stadt Schönberg, den Gemeinden Lockwisch, Niendorf, Siemz, Lüdersdorf (für den Ortsteil Boitin-Resdorf) und Roduchelstorf (für den Ortsteil Rabensdorf) und der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Schönberg vom 09. Oktober 2001 regelt den Betrieb und die Unterhaltung des Friedhofes in Schönberg als öffentliche Einrichtung (Vertrag s. Anlage).

 

Aufgrund dieses Vertrages wird das Kuratorium Friedhof Schönberg gebildet.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 des Kuratoriumsvertrages besteht das Kuratorium aus vier Vertretern der Kirche, zwei Vertretern der Stadt Schönberg und zwei Vertretern der beteiligten Gemeinden. Sie werden im Verhinderungsfall durch Stellvertreter vertreten.

 

Gemäß Kuratoriumsvertrag entsendet die Stadt den Bürgermeister und eine weitere vom Hauptausschuss benannte Person, die Stellvertretung wird ebenfalls vom Hauptausschuss benannt.

 

Mit Beschluss vom 20.08.2019 benannte der Hauptausschuss

  •                                                                                                                                          Herrn Michael Heinze als Mitglied und
  •                                                                                                                                          Herrn Sebastian Busse als Stellvertretung

für das Kuratorium Friedhof Schönberg.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss entsendet neben dem Bürgermeister folgende/n Vertreter/in für das Kuratorium Friedhof Schönberg: _______________ .

Als Stellvertretung wird Frau / Herr _______________ benannt.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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