Beschlussvorlage - 1/0034/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Vertretern für das Kuratorium Friedhof Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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24.09.2024
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Sachverhalt
Der Vertrag zwischen der Stadt Schönberg, den Gemeinden Lockwisch, Niendorf, Siemz, Lüdersdorf (für den Ortsteil Boitin-Resdorf) und Roduchelstorf (für den Ortsteil Rabensdorf) und der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Schönberg vom 09. Oktober 2001 regelt den Betrieb und die Unterhaltung des Friedhofes in Schönberg als öffentliche Einrichtung (Vertrag s. Anlage).
Aufgrund dieses Vertrages wird das Kuratorium Friedhof Schönberg gebildet.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Kuratoriumsvertrages besteht das Kuratorium aus vier Vertretern der Kirche, zwei Vertretern der Stadt Schönberg und zwei Vertretern der beteiligten Gemeinden. Sie werden im Verhinderungsfall durch Stellvertreter vertreten.
Gemäß Kuratoriumsvertrag entsendet die Stadt den Bürgermeister und eine weitere vom Hauptausschuss benannte Person, die Stellvertretung wird ebenfalls vom Hauptausschuss benannt.
Mit Beschluss vom 20.08.2019 benannte der Hauptausschuss
- Herrn Michael Heinze als Mitglied und
- Herrn Sebastian Busse als Stellvertretung
für das Kuratorium Friedhof Schönberg.
