Beschlussvorlage - 1/0037/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 9. Juni 2024 ist die neue Kommunalverfassung M-V, am 1. Juni 2024 die Erste Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung M-V in Kraft getreten.

 

Die Änderungen dieser Rechtsgrundlagen wirken sich auch auf die Regelungen in den Hauptsatzungen der Gemeinden aus, sodass die Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf in Teilen zu ändern ist und teilweise geändert werden kann.

 

Folgende Hauptsatzungsänderungen sind notwendig:

  • Streichung von § 8 Abs. 2 Nr. 4 HS
  • Ergänzung von § 9 Abs. 3 Nr. 3 HS
  • Streichung und evtl. Neuformulierung des § 9 Abs. 4 HS
  • Änderung des § 11 Abs. 3 HS
  • Änderung des § 12 Abs. 4 HS

 

Weiterhin ist an einigen Stellen in der Hauptsatzung die Anpassung des Satzungstextes an die weibliche und männliche Form notwendig. Änderungen hinsichtlich der geschlechtsneutralen Sprache sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht explizit farblich hervorgehoben.

 

Folgende Hauptsatzungsänderungen sind möglich:

  • Aufnahme von § 8 Abs. 3 HS
  • Aufnahme von § 8 a HS
  • Änderung des § 12 Abs. 2 und 3 HS

 

Zusätzlich steht es der Gemeindevertretung frei, im Rahmen der Gesetze weitere Änderungen an der Hauptsatzung vorzunehmen (z.B. Anpassung von Wertgrenzen).

 

Der Vorlage ist ein Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf beigefügt – Änderungen sind rot dargestellt, Erläuterungen zu den Änderungen sind grün abgebildet.

 

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für den Fall der Aufnahme von Regelungen zu Bild- und Tonübertragungen Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Hauptsatzung zu regeln sind (u.a. Veröffentlichungs-, Speicher- und Löschfristen).

 

Da es zu den organisatorischen und technischen Anforderungen an Bild- und Tonübertragungen bisher keine Rechtsverordnung des für Kommunalangelegenheiten zuständigen Ministeriums gibt, können die erforderlichen Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erst in einem nächsten Schritt erarbeitet und in die Hauptsatzung aufgenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Falle der Änderung des § 12 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung:

Erhöhung der Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige in Höhe von 780 EUR / Monat

 

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Anlagen

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