Beschlussvorlage - 2/0010/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Beschluss 2/0429/2023 vom 19.03.2024 über die 3.Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine und mit dem Beschluss 2/0430/2023 vom 19.03.2024 über die 1.Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dassow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste wurde festgelegt, das die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter beauftragt werden die entsprechenden vertraglichen Regelungen zu treffen.

 

Nach §22 Abs.3 Nr.13 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Entscheidung über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge nach §§ 165 und 167 von der Gemeindevertretung/ Stadtvertretung nicht übertragen werden. Die Gemeindevertretung/ Stadtvertretung ist ausschließlich zuständig.

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag liegt vor (siehe Anhang) und muss nun von der Gemeindevertretung/ Stadtvertretung angenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt den vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag betreffend die Aufbereitung und Weiterberechnung von WBV-Beiträgen innerhalb der Sparte Geographisches Informationssystem (GIS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen anzunehmen. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter wurden mit Beschluss 2/0429/2023 und 2/0430/2023 ermächtigt, die Vertragsunterzeichnung durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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