Beschlussvorlage - 4/0021/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Gemeinde Selmsdorf zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die bisherigen Beteiligungen erfolgten in den Jahren 2016, 2019 und 2021.

 

Bei den vorliegenden Unterlagen handelt es sich nun um die 4. Beteiligungsstufe, deren Beteiligung vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt wird.

 

Dabei wird umfassend darauf hingewiesen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien seit 2022 grundlegend geändert haben.

Am 01.02.2023 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) – inzwischen ergänzt durch das Gesetz vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726), durch das Gesetz vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 Teil I Nr. 6 sowie durch das ROGÄndG vom 28. März 2023 (BGBl. 2023 Teil I Nr. 88) – in Kraft getreten, mit dem der Bund ein neues Regime für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erlassen hat. Das Gesetz zielt darauf ab, dass bis 2032 durch Planungen in den Ländern insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden.

 

Die Unterlagen der Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg mit umfassender Erläuterung sind in Papierform im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV sowie unter nachfolgendem Link vollständig einsehbar:

 

https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

 

Die Gemeinde Selmsdorf hat zu den vorherigen Beteiligungen eine Stellungnahme jeweils abgegeben. Ein Windeignungsraum ist im Gemeindegebiet Selmsdorf nicht ausgewiesen. Im Rahmen der 3. Beteiligungsstufe hatte die Gemeinde Selmsdorf keine weiteren Hinweise oder Anregungen vorzubringen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat zum vorgelegten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie in der 4. Beteiligungsstufe weder Anregungen noch Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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