Beschlussvorlage - 4/0023/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Radweg B 104 Selmsdorf (Knoten B 104/B105) bis Schönberg
Stellungnahme der Gemeinde Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
17.09.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
01.10.2024
|
Sachverhalt
Die Gemeinde Selmsdorf wird erneut für die Planung des Radweges von Selmsdorf bis Schönberg mit dem vorliegenden Vorentwurf beteiligt. Letzmalig hat die Gemeinde am 11.02.2021 eine Stellungnahme abgegeben. Leider sind bisher nicht alle Einwände der Gemeinde in die Planung aufgenommen worden. Die Querungshilfen aus der Ernst – Thälmann – Straße heraus ist noch nicht aufgegriffen worden. Eine Querungshilfe als Anbindung an das Deponiegelände ist mit der Erschließungsplanung – Erweiterung der Deponie vorgesehen.
Die Anbindung an die Straße nach Schönberg Höhe Bauhof ist mit Einrichtung einer Lichtsignalanlage jetzt vorgesehen.
Die Gemeinde begründete ihre Einwände, dass dieser Radweg als Schulweg – Richtung Gymnasium Schönberg - und als Arbeitsweg zur Deponie eine große Bedeutung erlangen wird.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende Stellung zum Vorentwurf für den Neubau Radweg B 104 Selmsdorf (Knoten B 104/B105) bis Schönberg:
Die Gemeinde begrüßt die Aufnahme zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung nach Schönberg Höhe Bauhof und den Umbau der Einmündung zur Deponie mit einer vorgesehenen Querungshilfe.
Es ist zu erwarten, dass der Radweg mit seinem Bau eine sehr starke Bedeutung als Radweg zur Schule – Gymnasium Schönberg - erlangen wird, so dass schon heute eine Querungshilfe aus dem Ort Selmsdorf Höhe Ernst - Thälmann – Straße mit vorgesehen werden. Es wird darum gebeten jetzt in der Planung vorausschauend Gefahrenstellen zu entschärfen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
192,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
131,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
154,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
190 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
169,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
156,4 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
158,8 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
151 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
156 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
139,9 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
150,2 kB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
