Beschlussvorlage - 4/0045/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Stufe der Lärmaktionsplanung zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Kai Zimmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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01.10.2024
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.10.2024
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Sachverhalt
Die Stadt Schönberg hat sich mit dem Lärmaktionsplan beschäftigt.
Maßgeblich ist es aus Sicht der Stadt Schönberg, die von ihr im Rahmen der Planungshoheit zu beachtenden Belange im Zuge der Bauleitplanung entsprechend zu betrachten und zu bewerten und entsprechende schallschützende Maßnahmen unter Berücksichtigung auch des verdichteten Bauens zu berücksichtigen.
Zielsetzung ist es, mit der zuständigen Straßenbaubehörde die Möglichkeiten zur Erweiterung der aktiven Schallschutzmaßnahmen zu erörtern. Alternativ sollten Unterstützungen für die passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung an Gebäuden durch Fenster ermöglicht werden. Hier sind die Abstimmungen sowohl mit dem Straßenbaulastträger als auch mit dem Landkreis zu führen.
Die Stadt wird sich um entsprechende Fördermöglichkeiten bemühen und kümmern. Hierzu gehören Abstimmungen auch mit dem Landkreis und der Immissionsschutzbehörde bzw. dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Die Aufgaben im Rahmen der Bauleitplanung nimmt die Stadt Schönberg gewissenhaft wahr.
Für Schönberg sind insbesondere die Auswirkungen durch den Lärm von der Bundesautobahn für die final gelegenen Ortsteile maßgeblich.
Darüber hinaus sind die Auswirkungen durch den Verkehrslärm insbesondere der B104 als auch der Verbindungsstraße nach Lüdersdorf bei zukünftigen Vorhaben entsprechend zu bewerten.
Die größten Bedenken aus Sicht der Stadt Schönberg bestehen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Errichtung der Windenergieanlagen. Hier wird die Stadt Schönberg im Rahmen ihrer Belange zur Stärkung des Grundzentrums stark eingeschränkt. Die Vorbelastungen der Weindenergieanlagen wirken sich mindernd auf die eigenen Entwicklungsziele und die der Region für die Stärkung des Grundzentrums Schönberg aus.
Aufgrund der maßgeblichen Auswirkungen durch die Bundesautobahn wird die Abstimmung im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung gesucht und die Öffentlichkeit einbezogen und informiert. Maßnahmen, die sich daraus noch ergeben können oder Hinweise, die vorgetragen werden, werden eingearbeitet. Auf der Grundlage des Lärmaktionsplanes wird die Stadt Schönberg weitergehend Abstimmungen führen, um die Zielsetzungen der Öffentlichkeit umzusetzen und in das Gespräch mit dem zuständigen Behörden und Stellen gehen.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Schönberg bestätigt den Lärmaktionsplan. Auf der Grundlage des Lärmaktionsplanes sind Maßnahmen mit den zuständigen Straßen-baulastträgern zur Reduzierung der Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm zu führen. Mit den zuständigen Behörden sind Abstimmungen zur Regelung passiver Schallschutz-maßnahmen zu führen. Die Stadt Schönberg wird ihren eigenen Maßnahmeplan kontinuierlich auf Erörterungen der Stadtvertretung behandeln und fortschreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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280,6 kB
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115,7 kB
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10
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9,5 MB
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11
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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