Beschlussvorlage - 4/0058/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Dassow für einen Teilbereich in der Ortslage Barendorf nordwestlich der Seestraße am Dorfteich - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Kai Zimmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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10.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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03.12.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Die Stadt Dassow stellt den Bebauungsplan Nr. 31 "Am Dorfteich" im Verfahren nach § 13a BauGB auf.
Das Planungsziel ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken für die Stadt Dassow im zentralen Ortslagenbereich Barendorfs. Darüber hinaus soll der vorhandene Dorfteich in seiner jetzigen Abgrenzung auf Dauer gesichert werden. Die Erschließungssicherung ist über eine verkehrsgerechte, neu herzustellende, Anbindung an das bestehende Baugebiet entlang der Straße Strandkoppel auszurichten.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Es wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Vorprüfung des Einzelfalls ist aufgrund der geringen Größe der Flächen nicht erforderlich.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücks-Nrn. 55, 57 und 58 sowie Teile der Flurstücks-Nrn. 142 und 143 „Strandkoppel“ innerhalb der Gemarkung Barendorf der Flur 3.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Am Dorfteich" für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf.
- Das Planungsziel ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken für die Stadt Dassow im zentralen Ortslagenbereich Barendorfs sowie die Sicherung des innergebietlich vorhandenen Dorfteiches. Die Erschließung ist über eine verkehrsgerechte Anbindung an das bestehende Baugebiet entlang der Straße „Strandkoppel“ zu sichern.
- Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238,4 kB
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