Informationsvorlage - 6/0066/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Finanzbericht wird jeweils zum 30.06. bzw. 30.09. eines Jahres erstellt und dient zur Information der Stadtvertretung über den Stand der Resultate der Ergebnis- und Finanzrechnung der Stadt.

 

Der Finanzbericht wird/wurde an alle sachkundigen Mitglieder des Finanzausschusses zur Kenntnis übergeben/übersandt.

 

 

Diese Informationsvorlage dient zum Nachweis der Informationspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik gegenüber der Stadtvertretung.

 

 

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