Beschlussvorlage - 4/0048/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Steg - Seestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Menzendorf
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Entscheidung
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29.10.2024
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Sachverhalt
Der öffentlich zugängliche Steg am Ende der Seestraße ist, trotz Lebensdauer verlängernder Unterhaltungsmaßnahmen in den letzten Jahren, seit einiger Zeit nicht mehr verkehrssicher. Eine weitere Unterhaltung in bisheriger Art und Güte ist dabei nicht länger ausreichend.
In der Anlage sind (neben den Möglichkeiten einer wirkungsvollen und dauerhaften Sperrung des Steges oder dem ersatzlosen Abbruch der Steganlage) Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgezeigt. Es besteht für die Gemeinde dringender Handlungsbedarf.
Über die „Lokale Fischerei-Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste“ können in der Förderperiode 2021-2027 auch Neubauten von barrierefreien Steganlagen gefördert werden. Die Förderquote liegt, vereinfacht gesagt, bei 70 % der förderfähigen Investitionskosten.
Die Förderung ist an Bedingungen und bestimmte Abläufe gebunden. Die Einreichung einer Projektidee war bis zum 15.10.2024 erforderlich. Dies ist durch die Verwaltung vorsorglich geschehen. In Abhängigkeit der tatsächlichen Willensbildung der Gemeindevertretung Menzendorf, wäre nach positiver Projektauswahl durch die F-LAG dann im kommenden Jahr ein qualifizierter, mit Haushaltsmitteln untersetzter, Förderantrag zu stellen.
Andere Maßnahmen, wie z. B. eine einfache Sanierung des Steges, wären vollständig aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt, unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln, den (Ersatz-) Neubau des Steg am Ende der Seestraße.
Durch die Verwaltung sind Fördermittel einzuwerben.
Die Maßnahme ist im Haushalt 2025 entsprechend abzubilden.
Die Bürgermeisterin erteilt die jeweils erforderlichen Zuschläge zur Umsetzung, soweit die Finanzierung gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
geschätzt: 60.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
geschätzt: 18.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Veranschlagung in 2025 nach Beschluss |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
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Förderung |
geschätzt: 42.000,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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