Beschlussvorlage - 4/0048/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der öffentlich zugängliche Steg am Ende der Seestraße ist, trotz Lebensdauer verlängernder Unterhaltungsmaßnahmen in den letzten Jahren, seit einiger Zeit nicht mehr verkehrssicher. Eine weitere Unterhaltung in bisheriger Art und Güte ist dabei nicht länger ausreichend.

 

In der Anlage sind (neben den Möglichkeiten einer wirkungsvollen und dauerhaften Sperrung des Steges oder dem ersatzlosen Abbruch der Steganlage) Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgezeigt. Es besteht für die Gemeinde dringender Handlungsbedarf.

 

Über die „Lokale Fischerei-Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste“ können in der Förderperiode 2021-2027 auch Neubauten von barrierefreien Steganlagen gefördert werden. Die Förderquote liegt, vereinfacht gesagt, bei 70 % der förderfähigen Investitionskosten.

Die Förderung ist an Bedingungen und bestimmte Abläufe gebunden. Die Einreichung einer Projektidee war bis zum 15.10.2024 erforderlich. Dies ist durch die Verwaltung vorsorglich geschehen. In Abhängigkeit der tatsächlichen Willensbildung der Gemeindevertretung Menzendorf, wäre nach positiver Projektauswahl durch die F-LAG dann im kommenden Jahr ein qualifizierter, mit Haushaltsmitteln untersetzter, Förderantrag zu stellen.

 

Andere Maßnahmen, wie z. B. eine einfache Sanierung des Steges, wären vollständig aus Eigenmitteln zu finanzieren.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt, unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln, den (Ersatz-) Neubau des Steg am Ende der Seestraße.

Durch die Verwaltung sind Fördermittel einzuwerben.

Die Maßnahme ist im Haushalt 2025 entsprechend abzubilden.

Die Bürgermeisterin erteilt die jeweils erforderlichen Zuschläge zur Umsetzung, soweit die Finanzierung gesichert ist.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

geschätzt: 60.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

geschätzt: 18.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Veranschlagung in 2025 nach Beschluss

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Förderung

geschätzt: 42.000,00 €

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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