Beschlussvorlage - 4/0053/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Straße "An der Technik"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Menzendorf
|
Entscheidung
|
|
|
29.10.2024
|
Sachverhalt
Der Ausbau der Straße „An der Technik“ (siehe Anlage) ist seit einigen Jahren Thema der Gemeindevertretung Menzendorf. Es wird insoweit auf die bisherigen Beratungen verwiesen.
Konkret sollen, unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung, in der Straße „An der Technik“ die Fahrbahnen erneuter, Straßenentwässerungseinrichtungen hergestellt bzw. erneuert und eine Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt werden.
Eine aktuelle Kostenschätzung ergibt ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 630.000,00 €.
Um das Vorhaben voranzutreiben, wären in einem ersten Schritt im kommenden Jahr (nach Bekanntmachung eines entsprechenden Haushalts) zunächst Planungsleistungen (LP 1 – 4/5) erforderlich, um einerseits den Maßnahmenumfang zu konkretisieren und alle erforderlichen Stellungnahmen und Beteiligungen zu erhalten sowie andererseits die erforderliche Fachgenehmigung der Straßenaufsichtsbehörde für den Bau zu erhalten.
Beides ist u. a. auch Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln, die dann in einem nächsten Schritt einzuwerben wären (derzeit bekannte Frist: 30.08.2025). Die Höhe möglicher Fördermittel kann aktuell allerdings nicht beziffert werden, da voraussichtlich im Januar 2025 die bisherige Förderrichtlinie durch eine neue ersetzt wird. Bisher betrug die Förderung 90 % der förderfähigen Investitionskosten (im Falle der Gemeinde Menzendorf).
Absehbar ist allerdings nicht, wann ggf. ein Förderantrag bewilligt wird. Daher kann derzeit auch nicht abgeschätzt werden, welcher Zeitraum für die Umsetzung in Frage käme.
Nach einer Bewilligung von Fördermitteln ist das Vorhaben umsetzungsreif und könnte kurzfristig umgesetzt werden (Ausschreibung, Bau).
Hinweise:
- Voraussetzung insgesamt ist allerdings zunächst ein Haushalt, der die erforderlichen Mittel ausweist.
- Mit den Planungsleistungen, wie oben beschrieben, geht die Gemeinde in jedem Falle zunächst in Vorleistung. Die Planungskosten sind auch förderfähig; sollte allerdings kein Fördertrag bewilligt werden, wären diese vollständig aus Eigenmitteln/Krediten finanziert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt den Ausbau der Straße „An der Technik“.
Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt abgebildet werden.
Die Bürgermeisterin erteilt die jeweils erforderlichen Zuschläge zur Umsetzung des Vorhabens, soweit die Finanzierung gesichert ist.
Durch die Verwaltung sind Fördermittel einzuwerben.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
geschätzt 630.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Veranschlagung nach entsprechender Beschlussfassung |
Kreditaufnahme |
geschätzt 130.000,00 € |
Im Finanzhaushalt |
|
Förderung |
geschätzt 500.000,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
935,9 kB
|
