Informationsvorlage - 6/0010/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Finanzbericht wird jeweils zum 30.06. bzw. 30.09. eines Jahres erstellt und dient zur Information der Gemeindevertretung über den Stand der Resultate der Ergebnis- und Finanzrechnung der Gemeinde.

 

 

Der Finanzbericht wurde bereits im Juli an alle Mitglieder der Gemeindevertretung und den sachkundigen Einwohnern des Finanzausschusses zur Kenntnis übersandt.

 

Die Informationsvorlage dient zum Nachweis der nachgekommenen Berichtspflicht gegenüber der Gemeindevertretung, gemäß § 20 GemHVO-Doppik.

 

 

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Anlagen

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