Beschlussvorlage - 3/0011/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 08.10.2024 wurde Herr Stefan Borowski zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf gewählt.  

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv.- Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. 

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V 

werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener  Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen. 

  

Herr Stefan Borowski hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr bereits abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Hauptlöschmeister zu verleihen. 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Stefan Borowski zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Stefan Borowski zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Zahlung Aufwandsentschädigung ab Oktober 2024 mtl. 100,- € (1.200,- € jährlich)

 

 

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