Beschlussvorlage - 1/0053/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Dassow ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern (KAV M-V).

 

Gemäß Verbandssatzung ist der gesetzliche Vertreter (Bürgermeister) auf dessen Verbandsmitgliederversammlung stimmberechtigt. Abweichend hiervon kann das Amt beauftragt werden, die Vertretung für die Stadt Dassow wahrzunehmen.

 

Bisher wurde das Stimmrecht durch die Amtsverwaltung wahrgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, dass die Vertretung der Stadt Dassow im Kommunalen Arbeitgeberverband M-V e.V. durch das Amt Schönberger Land wahrgenommen werden soll.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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