Informationsvorlage - 1/0054/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Stadt Dassow in kommunalen Verbänden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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29.10.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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12.11.2024
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Sachverhalt
Die Stadt Dassow ist Mitglied in folgenden (Zweck) Verbänden:
- Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste der E.DIS AG
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen
- Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“
- Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“
- Auf der Verbandsversammlung des „Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG“ ist der Bürgermeister der Stadt Dassow bzw. seine Stellvertretung stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann aber auch dem Leitenden Verwaltungsbeamten bzw. dem Amtsvorsteher des Amtes Schönberger Land oder der entsprechenden Fachbereichsleitung übertragen werden.
Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin wahrgenommen.
- Auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen ist ebenfalls der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt Dassow, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung, stimmberechtigt. Zur Vertretung kann auch ein Mitarbeiter des Amtes bestimmt werden.
Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin wahrgenommen.
- Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Stepenitz-Maurine“ ist der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter stimmberechtigt. Die Stadt Dassow kann aber auch eine weitere Vertretung in die Verbandsversammlung entsenden.
Das Stimmrecht wurde bisher durch Herrn Axel Böttcher wahrgenommen (Beschluss STV vom 26.11.2019).
- Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ ist der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter stimmberechtigt. Die Stadt Dassow kann aber auch eine weitere Vertretung in die Verbandsversammlung entsenden.
Das Stimmrecht wurde bisher durch Herrn Kurt Klaczinski wahrgenommen (Beschluss STV vom 26.11.2019).
Die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden werden gemäß § 156 Abs. 3, 2 KV M-V nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren für die Dauer der Wahlperiode bestimmt.
Eine Beschlussfassung ist aufgrund dessen nicht erforderlich.
Im Falle der Entsendung weiterer Mitglieder wird um entsprechende Benennung gebeten.
