Beschlussvorlage - 2/0027/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Städte- und Gemeinden zur beabsichtigten Kreisumlageerhöhung zum 01.01.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit Schreiben vom 12.09.2024, hier eingegangen am 17.09.2024, angekündigt, dass mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 die Kreisumlage von derzeit 40 % auf 42,5 % erhöht werden soll. Für die Gemeinde Selmsdorf wäre das eine Erhöhung um 132.114,10 € von 2.113.825 € auf 2.245.939,77 €. Die zusätzlichen Auswendungen können nicht durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen gedeckt werden. Der Landkreis weist in der Ankündigung darauf hin, dass eine dauerhafte, strukturelle Unterfinanzierung vorliegen muss und nur eine vorübergehende dieses Merkmal nicht erfüllt. Eine Stellungnahme erwartet der Landkreis bis zum 11.10.2024.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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2.245.939,77 € |
2.245.939,77 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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680,3 kB
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