Beschlussvorlage - 2/0027/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit Schreiben vom 12.09.2024, hier eingegangen am 17.09.2024, angekündigt, dass mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 die Kreisumlage von derzeit 40 % auf 42,5 % erhöht werden soll. Für die Gemeinde Selmsdorf wäre das eine Erhöhung um 132.114,10 € von 2.113.825 € auf 2.245.939,77 €. Die zusätzlichen Auswendungen können nicht durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen gedeckt werden. Der Landkreis weist in der Ankündigung darauf hin, dass eine dauerhafte, strukturelle Unterfinanzierung vorliegen muss und nur eine vorübergehende dieses Merkmal nicht erfüllt. Eine Stellungnahme erwartet der Landkreis bis zum 11.10.2024.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf gibt folgende Stellungnahme zur vorgesehenen Kreisumlageerhöhung ab:

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

2.245.939,77 €

2.245.939,77 

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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